Zur Startseite
Haus & Grund Landesverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
 
Suche
trennlinie
pfeil
Unsere Versicherung
trennlinie

Logo GV

Mietverträge Online
Original Haus & Grund Mietverträge online kaufen, erstellen und verwalten. Melden Sie sich jetzt kostenfrei an.
pfeil weiter
Haus & Grund Verlagsprodukte
trennlinie

Finden Sie im Online Shop des Haus & Grund Verlags

Aktuelles   Aktuelle Meldungen  
pfeil Zurück zur Übersicht

BGH: Heizkosten müssen nach Verbrauch abgerechnet werden (01.02.2012)

Haus & Grund rät Vermietern, professionellen Rat einzuholen

 

Vermieter können die von ihnen beglichenen Rechnungen von Energieversorgern nicht zur Grundlage der Heizkostenabrechnung ihrer Mieter machen. Entscheidend ist vielmehr der tatsächliche Brennstoffverbrauch. Auf dieses Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH vom 1. Februar 2012, Az. VIII ZR 156/11) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin. „Die Abrechnung von Betriebskosten zwischen Mieter und Vermieter ist eine komplexe Angelegenheit. Das zeigt gerade wieder dieses Urteil. Private Vermieter sollten sich unbedingt professionelle Unterstützung einholen, um bei diesen jährlichen Abrechnungen auf der sicheren Seite zu sein“, rät Haus & Grund-Mietrechtsexperte Gerold Happ.

 

Der Fall: Ein Vermieter verlangt von seinem Mieter die Nachzahlung von Heizkosten für zwei Jahre. Den beiden Heizkostenabrechnungen wurden die geleisteten Zahlungen des Vermieters an das Energieversorgungsunternehmen zugrunde gelegt (Abflussprinzip). Der BGH entschied nun, dass diese Form der Abrechnung nicht den Anforderungen der Heizkostenverordnung entspricht. Nur die Kosten des im Abrechnungszeitraum tatsächlich verbrauchten Brennstoffs könnten abgerechnet werden (Leistungsprinzip).

 

Samstag, 19.05.2012
kv_aktuelles
Newsletter
trennlinie
Hier können Sie unseren Newsletter einfach bestellen.
Haus & Grund Mitglied:
Ja    Nein
 pfeil