Zur Startseite
Haus & Grund Landesverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
 
Suche
trennlinie
pfeil
Unsere Versicherung
trennlinie

Logo GV

Mietverträge Online
Original Haus & Grund Mietverträge online kaufen, erstellen und verwalten. Melden Sie sich jetzt kostenfrei an.
pfeil weiter
Haus & Grund Verlagsprodukte
trennlinie

Finden Sie im Online Shop des Haus & Grund Verlags

Aktuelles   Aktuelle Meldungen  
pfeil Zurück zur Übersicht

Abwassergebühr für Abgaskondensat: Tatsächliche Abwassermenge entscheidend (06.08.2010)

Hauseigentümer sollten Bescheide prüfen


Abwassergebühren, die für die Einleitung von Abgaskondensat aus einem Brennwertkessel für Gasheizungen erhoben werden, müssen sich an der tatsächlich eingeleiteten Abwassermenge orientieren. Auf diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Schleswig-Holstein (Urteil vom 3. Juni 2010, Az. 2 LB 27/09) weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin.

Nach Auffassung des Gerichts kann sich die Menge auch aus dem vom jeweiligen Hersteller erstellten Verbrauchsangaben über die Heizungsanlage ergeben. Die pauschale Erhebung von Abwassergebühren anhand der mittels eines Arbeitsblattes der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) errechneten Kondensatmengen stelle hingegen keine taugliche Grundlage für die Berechnung von Abwassergebühren dar. Allein der Gesichtspunkt der Verwaltungspraktikabilität rechtfertige es nicht, den Bürger im Hinblick auf den tatsächlichen Umfang der Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen zu deutlich überhöhten Gebühren heranzuziehen, so das OVG.

Nach Angaben von Haus & Grund ist die Praxis von Abwasserverbänden und Kommunen, für die Einleitung von Kondensaten aus Brennwertkesseln eine Abwassergebühr zu erheben, bundesweit verbreitet und grundsätzlich nicht zu beanstanden. Gebührenregelungen, die bei der Berechnung der Gebühren für Kondensate aus Brennwertheizungen auf das ATV-Arbeitsblatt verweisen, sind allerdings nach der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein unwirksam. Immobilieneigentümer sollten eigene Abwasserbescheide überprüfen. Sollten sich darin Gebühren für Abgaskondensate finden, die pauschal errechnet worden ist, kann gegenüber dem Abwasserentsorger unter Hinweis auf die obergerichtliche Entscheidung die Unwirksamkeit der Gebührenerhebung geltend gemacht werden.
Samstag, 04.02.2012
kv_aktuelles
Newsletter
trennlinie
Hier können Sie unseren Newsletter einfach bestellen.
Haus & Grund Mitglied:
Ja    Nein
 pfeil