Zur Startseite
Haus & Grund Landesverband Ostwestfalen-Lippe e.V.
 
Suche
trennlinie
pfeil
Unsere Versicherung
trennlinie

Logo GV

Mietverträge Online
Original Haus & Grund Mietverträge online kaufen, erstellen und verwalten. Melden Sie sich jetzt kostenfrei an.
pfeil weiter
Haus & Grund Verlagsprodukte
trennlinie

Finden Sie im Online Shop des Haus & Grund Verlags

Aktuelles   Aktuelle Meldungen  
pfeil Zurück zur Übersicht

Haus & Grund begrüßt Urteil zum Schallschutz in Mietwohnungen (07.07.2010)

BGH: DIN-Vorschriften zum Zeitpunkt der Errichtung ausschlaggebend

 

Wenn bei der Errichtung eines Wohngebäudes die gültigen DIN-Vorschriften für den Schallschutz eingehalten wurden, kann ein Mieter keinen darüber hinausgehenden Schallschutz verlangen. Mit diesem Urteil (Az. VIII ZR 85/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) das Mietminderungsbegehren eines Mieters abgewiesen. Darauf macht die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland aufmerksam. „Der BGH setzt mit diesem zu begrüßenden Urteil seine Rechtsprechung konsequent fort. Wer sich eine Altbauwohnung mietet, kann eben nicht nur die Vorteile – wie die Deckenhöhe, Stuckzierungen und Wohnungsgröße – genießen, sondern muss auch die Nachteile der damaligen Bauart hinnehmen“, sagte Haus & Grund-Rechtsexperte Kai Warnecke.

 

Im zu entscheidenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung die Miete um 10 Prozent, weil ihrer Meinung nach die Trittschalldämmung zur darüber liegenden Wohnung mangelhaft sei. Der BGH stellte entgegen der Auffassung des zuständigen Landgerichts klar, dass die Mieter nicht mehr als die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschrift zum Schallschutz erwarten konnten.

Sonntag, 05.02.2012
kv_aktuelles
Newsletter
trennlinie
Hier können Sie unseren Newsletter einfach bestellen.
Haus & Grund Mitglied:
Ja    Nein
 pfeil