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Senioren und Steuern – neues Meldeverfahren in Kraft (11.12.2009)

Haus & Grund weist auf Steuererklärungspflichten von Ruheständlern hin

 

In diesen Wochen teilen öffentliche Rentenversicherungsträger und private Versicherungsunternehmen den Finanzämtern erstmals die Höhe der seit 2005 an Senioren gezahlten Renten mit. Ruheständler mit Nebeneinkünften, wie Zinsen und Mieteinnahmen, sind generell verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin.

 

Ob im Ruhestand tatsächlich Steuern zu zahlen seien, hänge allerdings von den Gesamteinkünften und den persönlichen Verhältnissen ab. Rentner, die neben den Renten z. B. noch Mieteinnahmen erzielten, seien von der geänderten Rentenbesteuerung besonders betroffen. Sie sollten prüfen, ob sie eine Steuererklärung einreichen müssten, gegebenenfalls sogar für die letzten fünf Jahre.

 

Hintergrund: Seit Anfang 2005 gelten neue Regelungen bei der Besteuerung von Renten. Der steuerpflichtige Anteil von Renten ist seitdem deutlich gestiegen. Er beträgt mindestens 50 Prozent der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Laut Haus & Grund liegt der steuerpflichtige Anteil der Renten meist unterhalb der Besteuerungsgrenze. Erzielten Rentner jedoch weitere Einnahmen, könne diese Grenze schnell überschritten werden. Die Eigentümerschutz-Gemeinschaft rät Rentnern dringend, von sich aus tätig zu werden, um hohe Nachforderungen zu vermeiden.

 

Samstag, 04.02.2012
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