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Laubfall im Herbst (05.10.2009)

Worauf Eigentümer achten sollten

 

Immobilieneigentümer sollten in diesen Wochen darauf achten, dass Laub auf öffentlichen Gehwegen vor den Grundstücken nicht zur Gefahrenquelle für Fußgänger wird. Das rät die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus- und Grund Deutschland. Die Verkehrssicherungspflicht treffe den Eigentümer nicht nur bei Eisbildung und Schneefall. Gerade in Verbindung mit Regen könne ein mit Laub bedeckter Weg sehr rutschig werden.

 

Anfallendes Laub von Bäumen im öffentlichen Straßenraum werde in der Regel von der örtlichen Straßenreinigung beseitigt. Die Eigentümer müssten dieses Laub nur zu Haufen zusammenfegen, so dass Straßenrinnen und Gullys nicht verstopft werden. Laub, das von eigenen Bäumen auf den öffentlichen Gehweg gefallen ist, sollte auf dem eigenen Grundstück entsorgt werden. Eigentümer könnten das Laub beispielsweise kompostieren oder als Frostschutz für Gartenpflanzen verwenden.

 

Haus & Grund weist darauf hin, dass Dritte das Laubfegen übernehmen können. Allerdings bliebe auch in diesem Fall der Eigentümer zur Überwachung verpflichtet.

 

Hinweis: Die allermeisten Gemeinden regeln die Reinigungspflichten in Satzungen. Welche einzelnen Regelungen vor Ort bestehen, kann dort nachgelesen werden.

Sonntag, 05.02.2012
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