Haus & Grund Infoblatt "Steuerbonus für Haushaltshilfen und Handwerkerleistungen"
Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, Beschäftigungsverhältnisse und handwerkliche Arbeiten an der selbst genutzten Immobilie können bei der Steuererklärung geltend gemacht werden und so die Steuerlast mindern.
Aber Achtung: Barzahlungen werden generell nicht anerkannt.