Grundlage der Verwaltertätigkeit sind die für die Wohnungseigentümergemeinschaft bestehende Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung sowie die in der Vergangenheit gefaßten Beschlüsse, sofern sie vor dem Hintergrund der Rechtsprechung des BGH zur sogenannten "Beschlusskompetenz" der Gemeinschaft noch wirksam sind. Die Verwaltung von Wohnungseigentum durch die Haus und Grund GmbH umfasst die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters, wie sie sich aus den §§ 27 und 28 Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ergeben:
Erstellung einer Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben nach Ablauf des Kalenderjahres zur Vorlage und Beschlußfassung in der jährlich durchzuführenden Wohnungseigentümerversammlung;
Aufstellung eines Wirtschaftsplans für das Kalenderjahr, zur Beschlußfassung durch die Wohnungseigentümerversammlung, mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben für die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, mit den Anteilen der Wohnungseigentümer an den Lasten und Kosten, mit den Beiträgen der Wohnungseigentümer an der Instandhaltungsrückstellung;
Ausführung der Beschlüsse der Wohnungseigentümer und Durchsetzung der Hausordnung;
Einleitung von Maßnahmen zur ordnungsmäßigen Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums;
Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder mit der gesetzlichen Verpflichtung, Gelder der Wohnungseigentümer getrennt vom Verwaltervermögen zu halten;
Anforderung von Lasten- und Kostenbeiträgen, Tilgungsbeträgen und Hypothekenzinsen, soweit es sich um gemeinschaftliche Angelegenheiten der Wohnungseigentümer handelt;
Prüfung, Ausführung und Entgegennahme aller Zahlungen und Leistungen, die mit der laufenden Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums zusammenhängen;
Entgegennahme von Willenserklärungen und Zustellungen, soweit sie an alle Wohnungseigentümer gerichtet sind;
Einleitung von Maßnahmen, die zur Wahrung einer Frist oder zur Abwendung eines sonstigen Rechtsnachteils erforderlich sind;
Gerichtliche und außergerichtliche Verfolgung von Ansprüchen der Eigentümergemeinschaft, sofern eine Beschlussfassung der Wohnungseigentümer hierzu ermächtigt;
Alle Rechtsfragen, die sich im Zusammenhang mit der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums ergeben, können unmittelbar durch unsere eigene Rechtsabteilung geprüft und geklärt werden.
Samstag, 19.05.2012
Wir sind für Sie da
Sprechen Sie uns an, wenn es in Ihrer Wohnungseigentumsanlage darum geht, einen Verwalter zu wählen; gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot auch für Ihre Wohnungseigentumsanlage!