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Leistungsumfang Miethausverwaltung

Der Aufgabenbereich der Miethausverwaltung umfaßt insbesondere:

  • Vertretung des Eigentümers aufgrund Verwaltervertrag/
    Verwaltervollmacht gegenüber Dritten in bezug auf die rechtlichen und tatsächlichen Belange des Eigentums;
     
  • Einrichtung und Führung eines separaten Hausverwaltungskontos für den gesamten Zahlungsverkehr;
     
  • Überwachung der Mietzahlungen und Betriebskosten;
     
  • Jährliche Abrechnung der vertraglich vereinbarten Betriebskosten (Nebenkosten) mit den Mietern;
     
  • Mahnen von säumigen Zahlern;
     
  • Zahlung der Gebühren und Abgaben für das Grundstück vom Hausverwaltungskonto (z.B. Grundsteuer, Müllabfuhr-, Straßenreinigungs-, Abwasser- und Schornsteinfegergebühren);
     
  • Zahlung der Energiekosten (Strom, Gas, Wasser) und der Versicherungsprämien (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Haftpflicht) vom Hausverwaltungskonto;
     
  • Mietersuche mit Bonitätsprüfung ("Solvenzcheck") von Mietinteressenten vor Abschluss des Mietvertrages, Erstellung und Abschluss der Mietverträge bei Neuvermietung, Anlage von Mietkautionen auf einem jeweils separaten Kautionssparbuch;
     
  • Prüfung und Bearbeitung rechtlicher Fragen, die sich aus Miet-, Pacht-, Versicherungs- und Werkverträgen in bezug auf die Immobilie ergeben;
     
  • Überprüfung des baulichen Zustands der verwalteten Immobilie durch unseren Bautechniker, Erarbeitung von Modernisierungsvorschlägen, Einholung von Vergleichsangeboten;
     
  • Selbständige Vergabe von Reparaturarbeiten bis zu einem mit dem Eigentümer vereinbarten Betrag, Beauftragung und Überwachung von Handwerkern bei Instandsetzungsarbeiten, Prüfung und Abrechnung der beauftragten Leistung;
     
  • In Notfällen unmittelbare Beauftragung eines Handwerkers zur Schadensabwendung;
     
  • Erstellung einer Einnahmen- und Ausgabengegenüberstellung jeweils zum Ablauf eines Wirtschaftsjahres (V + V- Aufstellung für die Steuererklärung des Eigentümers);
     
  • Bei Mieterwechsel Abnahme der Wohnung bzw. Gewerbeeinheit und Übergabe an den neuen Mieter, Aufforderung mit Fristsetzung zur Erledigung von Schönheitsreparaturen und Beseitigung von Schäden.
Samstag, 19.05.2012
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